Nach Mitteilung des DGAV e.V. hat am 6. August 2019 das BMU den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union“ in Form einer Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Anhörung an die Verbände versandt.
Mit den Änderungen im Referentenentwurf erfolgt die erforderliche Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der AbfRRl. Dabei wurde die Struktur des KrWG kaum geändert. Die Stellungnahme muss bis Montag, den 9. September 2019 abgegeben werden.
Im DGAW-Vorstand wurde ein Kernteam zur Erarbeitung der Stellungnahme gegründet. Gerne können Sie uns Ihre Statements und Anmerkungen zum Referentenentwurf bis zum 23.08.2019 zusenden, die wir dann an das Kernteam weiterleiten.
Weitere Informationen: Lesefassung-RefE-KrWG